Personenschäden
Wenn Kundinnen, Gäste oder andere Personen durch die betriebliche Tätigkeit verletzt werden.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht schützt dein Unternehmen vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang ab.
Was dahintersteckt
Ein Café hat andere Risiken als ein IT-Dienstleister oder Handwerksbetrieb. Tätigkeiten, Mitarbeitende, Produkte, Bearbeitungsschäden und Umweltbezug müssen deshalb konkret erfasst werden.
Wenn Kundinnen, Gäste oder andere Personen durch die betriebliche Tätigkeit verletzt werden.
Wenn fremde Gegenstände, Gebäude oder Anlagen durch den Betrieb beschädigt werden.
Der Versicherer prüft im Schadenfall die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche im Vertragsrahmen ab.
Konkrete Beispiele
Drei typische Situationen – bewusst ohne Kleingedrucktes schönzureden.
Eine Kundin stürzt auf einer frisch gereinigten Fläche und macht Behandlungskosten geltend.
Darauf kommt es an: Organisation, Verkehrssicherung und der versicherte Betrieb spielen zusammen.
Bei Montagearbeiten wird eine Wasserleitung beschädigt; am Gebäude entsteht ein hoher Folgeschaden.
Darauf kommt es an: Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden müssen passend zum Gewerk betrachtet werden.
Ein geliefertes Produkt verursacht bei einem Kunden einen weiteren Sachschaden.
Darauf kommt es an: Produkthaftung und mögliche Erweiterungen hängen von Herstellung, Handel und Lieferkette ab.
Hinweis: Die Beispiele dienen nur der Orientierung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich immer aus Antrag, Tarif, Versicherungsbedingungen und dem konkreten Einzelfall.
Vor dem Abschluss
Ein Produktname allein sagt wenig. Erst die richtige Ausgestaltung macht aus einem Vertrag eine passende Lösung.
Alle tatsächlichen Leistungen, Nebentätigkeiten und neuen Geschäftsfelder erfassen.
Personenkreise und Arbeitsteilung müssen zur betrieblichen Realität passen.
Bearbeitung, Tätigkeit, Umwelt, Produkte und Ausland separat einordnen.
Häufig gefragt
Für manche Berufe bestehen besondere Pflichten; unabhängig davon kann das Haftungsrisiko für viele Betriebe existenziell sein. Die konkrete Situation ist zu prüfen.
Nicht automatisch. Je nach Beruf kann eine separate Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich sein.
Die Haftpflicht prüft die Anspruchsgrundlage und wehrt unberechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang ab.
Ja, Änderungen im Geschäftsmodell sollten früh abgestimmt werden, damit die Betriebsbeschreibung aktuell bleibt.
Nächster Schritt
Wir schauen auf Branche, Leistungen, Mitarbeitende und Spezialrisiken – nicht nur auf die Berufsbezeichnung.